Dana Vermögensverwaltungs-GmbH

» Handelsregister Bremen:

HRB 32099 HB

» USt-IdNr.:

DE258845731

» Geschäftsführer:
Milad Dana

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden: AGB) gelten für alle von Panolife durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
(2) Sie gelten als vereinbart mit Zustandekommen des Vertrages zwischen Panolife und dem Kunden.
(3) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Panolife diese schriftlich anerkennt.
(4) Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Panolife.

§ 2 Überlassenes Bildmaterial

(1) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
(2) Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem von Panolife gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
(3) Vom Kunden in Auftrag gegebene Programmierungen, Gestaltungsvorschläge von Bilddateien oder Konzeptionen für Internetseiten, Internetauftritte oder sonstige Konzepte sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.
(4) Das zur Nutzung überlassene Bildmaterial bleibt in jedem Fall geistiges Eigentum von Panolife.
(6) Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als fehler- und mängelfrei, vertragsgemäß und wie vereinbart zugegangen.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein ausschließliches unbefristetes und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem von Panolife zur Verfügung gestellten Bildmaterial. Die Vereinbarung anderweitig ausgestalteter Nutzungsrechte bleibt vorbehalten.
(2) Ausschließliche unbefristete Nutzungsrechte gelten ab vollständiger Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises als eingeräumt. Überlässt Panolife dem Kunden Bildmaterial vor vollständiger Zahlung, gilt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, sofern Panolife nichts anderes bei Überlassung des Bildmaterials mitteilt.
(3) Es wird lediglich das Nutzungsrecht zu Nutzungsarten übertragen, die bei Vertragsschluss bekannt sind und zwar zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen des Vertragsschlusses ergibt.
(4) Jede über Absatz (3) hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Panolife.
(5) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Panolife gestattet.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
(7) Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Panolife vorgegebenen Urhebervermerks.
(8) In jedem Fall bleibt es Panolife vorbehalten, das erstellte Bildmaterial zu eigenen Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen und zu veröffentlichen.

§ 4 Honorare

(1). Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Das Honorar gilt nur für die jeweils vereinbarte vertragliche Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß § 3 dieser AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
(3) Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
(5) Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde spätestens in Verzug, soweit der Verzug nicht schon aufgrund anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen vorher eingetreten ist. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p. a. zu verzinsen. Ein höherer Zinsanspruch bleibt vorbehalten, soweit er sich aus dem Gesetz ergibt oder als tatsächlicher Verzugsschaden entstanden ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

§ 5 Rückgabe des Bildmaterials

(1) Sofern kein dauerhaftes Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unaufgefordert zurückzusenden; eine Verlängerung der Frist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Panolife.
(2) Überläßt Panolife auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb zweier Wochen nach Erhalt zurückzugeben, sofern keine andere Frist vereinbart ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden ist.

§ 6 Unberechtigte Nutzung, Urheberrechtsverstoß

(1) Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
(2) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.

§ 7 Datenschutz
Die Panolife GmbH verpflichtet sich den Vorgaben des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste vom 28. Februar 2011.

§ 8 Haftungsausschluss

Panolife hat in sämtlichen Haftungsfällen gegenüber dem Kunden nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, sofern keine Hauptleistungspflicht betroffen ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von internationalem Vertragsrecht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Panolife, sofern der Gerichtsstand vereinbart werden kann.

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